Bewirtung der Kundschaft im Ladenlokal oder Salon – Rechtslage & Tipps
Das Angebot eines Kaffees oder einer Erfrischung nehmen viele Kundinnen und Kunden im Friseursalon oder beim Einkaufsbummel positiv auf. Dies erleichtert Ihnen nicht nur das Verkaufsgespräch, sondern verschafft Ihnen auch Wettbewerbsvorteile. Doch wie sieht es aus mit der Rechtslage? Ist die Bewirtung der Kundschaft mit Speisen und Getränken in Ihrem Ladengeschäft erlaubt?
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist lediglich ein Informationsangebot. Der Beitrag erhebt nicht an den Anspruch einer Rechtsberatung und kann diese in individuellen Fällen auch nicht ersetzen!

Ausschankrechte außerhalb der Gastronomie
Laut dem deutschen Gaststättengesetz gilt Ihr Geschäft dann als Gaststätte, wenn Sie Getränke und / oder Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten. Um ein Gaststättengewerbe zu betreiben, brauchen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese benötigten Sie allerdings nicht, wenn Sie ausschließlich alkoholfreie Getränke, kostenlose Kostproben oder zubereitete Speisen für Hausgäste anbieten. Auch eine Schanklizenz ist nur nötig, wenn Sie Alkohol ausschenken. Andernfalls handelt es sich bei Ihrer Unternehmung um ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe. Hier reicht eine einfache Gewerbeanmeldung.
Getränke und Speisen verkaufen oder umsonst anbieten
Sie führen zum Beispiel einen Buchladen und wollen dort zusätzlich Wein oder Kaffee verkaufen? Dann handelt es sich dabei um eine Erweiterung des Einzelhandelsunternehmens. Diese müssen Sie dem örtlichen Gewerbeamt melden und entsprechen eintragen lassen.
Verkauf von Alkoholischen Getränken
Bei Wein oder anderen alkoholischen Getränken gelten die Auflagen nach § 9 des Jugendschutzgesetzes. Demnach müssen Sie auch als Ladengeschäft oder Friseursalon die festgelegten Altersgrenzen einhalten und durch einen Lichtbildausweis überprüfen.
Wenn Sie die Getränke nur zum Mitnehmen anbieten, brauchen Sie keine Gaststättenerlaubnis. Um beim Beispiel des Buchladens zu bleiben: Wenn Sie vor Ort gemütliche Lounge-Möbel und Tischchen zum Verzehr der angebotenen Getränke und Speisen aufstellen, dann handelt es sich bei Ihrem Betrieb um ein Gaststättengewerbe.
Hygienevorschriften für Lebensmittel
Die Vorschriften für die Hygiene der Lebensmittel gilt für jeden Betrieb. Dabei ist es egal, ob Sie die Speisen und Getränke verkaufen, umsonst ausgeben, direkt verköstigen oder „To-Go“ anbieten. Um Probleme zu vermeiden, achten Sie daher vor allem auf die Anforderungen des BMEL an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb.
Egal ob der Kaffee im Friseursalon oder der Sekt beim Brautausstatter: Als Gewerbe jeglicher Art dürfen Sie grundsätzlich gratis alkoholische und nicht alkoholische Getränke ausschenken. Unter den folgenden Bedingungen ist dies problemlos möglich:
- Sie werben nicht mit Ausschank.
- Sie stellen keine zusätzlichen Hilfskräfte ein, die allein für den Ausschank zuständig sind.
- Sie verwenden keine eigens für den Ausschank dienenden Räume.
Übrigens: Die Tasse Kaffee im Salon oder in der Boutique gilt als Aufmerksamkeit. Deswegen ist es kein Problem, den Kaffee als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen. Dies gilt für alle kostenlosen Getränke – egal ob für Kundschaft oder das Team.

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Handelsgastronomie
Bei einer sogenannten Handelsgastronomie geht um mehr als nur einen Espresso oder ein Erfrischungsgetränk in der Modeboutique: Hier bieten Sie konstante gastronomische Leistungen wie Speisen und Getränken neben einer Handelsaktivität. Dabei erstreckt sich das Angebot von einfachen Take-aways bis hin zu kleineren Lounge-Cafés und sogar ganzen Restaurants innerhalb der Handelsfläche. Immer mehr Baumärkte, Möbelhäuser, Modegeschäfte und Buchläden setzen auf dieses Konzept. Denn die Handelsgastronomie bietet eine gute Option, um den stationären Handel aufzuwerten.

Vor allem neben dem stärker werdenden Internethandel fällt es vielen Betrieben im Einzelhandel schwer, wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit der Handelsgastronomie locken Sie Kunden trotz des großen Online-Shopping-Angebots in den stationären Handel. Denn bei diesem Konzept geht es nicht nur darum, einzukaufen, sondern auch um Genuss und Freizeit. So gelten zum Beispiel Einkaufszentren bereits seit Längerem als soziale Treffpunkte. Laut dem EHI Retail Institute erwirtschaftet die Handelsgastronomie 2019 in Deutschland ein Jahresbruttoumsatz von über 10 Mrd. Euro.
Um eine Gastro-Zone in Ihrem Geschäft zu eröffnen, brauchen Sie ein gutes Konzept, ausreichend Platz und schlussendlich auch genügend Ressourcen. Nichtsdestotrotz bringt die Handelsgastronomie viele Vorteile:
- Ihr Geschäft gewinnt neue Kundinnen und Kunden und erhöht die Zufriedenheit der Stammkundschaft.
- Sie erhöhen die Verweildauer der Kundschaft und steigern so das Verkaufsvolumen.
- Sie erwirtschaften zusätzliche Umsätze.
- Gegenüber E-Commerce und Mitbewerbern profitieren Sie von einem Alleinstellungsmerkmal.
Unser Fazit
Die Bewirtung von Kunden bringt Vorteile und ist im kleinen Rahmen oft leicht umzusetzen. Denn in den meisten Fällen benötigten Sie keine Ausschankgenehmigung oder Gaststättenerlaubnis. Bei größeren Projekten wie einer Café-Lounge im Buchladen oder einer Handelsgastronomie stehen Sie vor größeren Herausforderungen. Doch mit einem guten Konzept können Sie auch dieses Vorhaben erfolgreich umsetzen. Informieren Sie sich gründlich über die geltenden Vorschriften und lassen sich über die Rechtslage und Hygiene beraten.
