Ist der Pausenraum in jedem Betrieb Pflicht?
Ist ein Pausenraum für jedes Unternehmen Pflicht? Gerade bei der Suche nach neuen Büroräumen ist es wichtig, diese Frage zu klären. Wir verraten Ihnen, was laut Arbeitsstättenverordnung für Pausenräume Pflicht ist und wann sich die Einrichtung für Sie besonders lohnt.

Regelungen für Arbeitnehmer: Pausen sind Pflicht!
Bei zu langen Arbeitszeiten ohne Erholungspausen lässt die Konzentration nach und die Qualität der geleisteten Arbeit sinkt. Gleichzeitig steigt das Unfallrisiko. Daher ist es wichtig, Pausen zu machen. § 4 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) legt aus diesem Grund fest, dass nach sechs Arbeitsstunden mindestens eine 30-minütige Ruhepause erfolgen muss. Außerdem definiert es die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag, die Ruhepausen, Ruhezeit und Sonn- und Feiertagsruhe. Damit gewährleistet es die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sind durch das ArbZG gebunden. Das heißt auch Arbeitnehmer dürfen nicht vollständig auf ihre Arbeitspause verzichten.
Die Arbeitszeit wird im ArbZG klar als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen definiert. Außerdem tritt ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden eine Pflicht zur Einhaltung von Ruhepausen in Kraft. Deren Mindestdauer ist wie folgt:
- Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden: mindestens 30 Minuten Pause
- Arbeitszeit von neun bis zehn Stunden: mindestens 45 Minuten Pause
Dabei können die Ruhepausen auch in mehrere Intervalle von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Weiterhin darf die ununterbrochene Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen grundsätzlich nicht unter 11 Stunden liegen. Dies sind jedoch Mindestanforderungen. Das Hochsetzen der Pausenzeiten durch den Arbeitgeber ist natürlich gestattet.
In diesem Artikel im B2B-Magazin erfahren Sie, warum Kaffeepausen nicht nur die Produktivität steigern, sondern für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch gesund sein können. Möchten Sie Ihrem Team frisch gebrühte Kaffeespezialitäten oder auch Tee anbieten? Dann holen Sie jetzt unverbindlich und kostenfrei Angebote für professionelle Kaffeevollautomaten ein!
Arbeitgeber in der Pflicht: Wann ist ein Pausenraum erforderlich?
Damit Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Pausen auch in Ruhe verbringen können, gibt es außerdem die Arbeitsstättenregel ASR A4.2. Diese enthält konkrete Anforderungen an Pausenräume und Pausenbereiche und erklärt außerdem, wann diese Pflicht sind. Ein Pausenraum ist demnach als ein umschlossener Raum definiert, welcher der Erholung der Beschäftigten dienen soll. Bei Arbeiten im Freien oder auf Baustellen zählen auch Container oder Baustellenwagen als Pausenraum.
Ein Bereitschaftsraum ist NICHT dasselbe wie ein Pausenraum. Dieser gleicht einem Pausenraum zwar in der Grundgestaltung, wird aber vor allem von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen genutzt, die Bereitschaftsarbeitszeiten haben und sich so lange in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, bis sie gebraucht werden. Dementsprechend müssen Bereitschaftsräume dem Personal auch ständig zur Verfügung stehen. Angestellte, deren Arbeitszeit dauerhaft durch Bereitschaftszeiten oder auch auch durch Arbeitsunterbrechungen beeinflusst wird, müssen Zugang zu einem Bereitschaftsraum haben, sofern kein regulärer Pausenraum zur Verfügung steht.
Laut Arbeitsstättenverordnung haben Unternehmen die Pflicht, einen Pausenraum zur Verfügung stellen, wenn sie mehr als zehn Beschäftigte haben oder der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter dies erfordert. Bei der entscheidenden Mitarbeiterzahl sind jedoch bestimmte Beschäftigte außer Acht zu lassen. Dazu zählen unter anderem Außendienstmitarbeiter und Teilzeitkräfte, die am Tag nicht länger als sechs Stunden im Betrieb aktiv sind. Letztere haben nach dem Arbeitszeitgesetz wie oben erwähnt gar keinen Anspruch auf Ruhepausen.

Pausenräume für den Gesundheitsschutz
Als Sicherheits- und Gesundheitsgründe, die einen Pausenraum erforderlich machen, gelten unter anderem schwere körperliche Arbeit und fehlendes Tageslicht in den Arbeitsräumlichkeiten. Auch überwiegend einseitige belastende Körperhaltungen beim Arbeiten, starke Gerüche, Hitze, Kälte, Nässe und Staub machen einen Pausenraum zur Pflicht in Ihrem Unternehmen. In diesen Fällen ist es vollkommen irrelevant, ob sie die Anzahl von zehn Beschäftigten unterschreiten oder nicht.
Sollten schwangere Frauen oder stillende Mütter in Ihrem Unternehmen tätig sein, müssen auch während der Arbeitszeiten Räumlichkeiten nutzbar sein. Dort muss für die Frauen die Möglichkeit bestehen, sich auszuruhen und hinlegen zu können.
Sonderfall Baustellen
Auf Baustellen gelten Sonderregelungen. So kann auf den Pausenraum verzichtet werden, wenn bis zu vier Beschäftigte gleichzeitig maximal eine Woche oder 20 Personentage auf einer Baustelle tätig sind. Dann müssen Sie Ihren Angestellten allerdings die Möglichkeit bieten, sich an einer gleichwertigen Stelle zu waschen, zu wärmen, umzukleiden und eine Mahlzeit zu sich zu nehmen. Dies muss geschützt von Witterungsverhältnissen erfolgen können.
Auch wenn Sie auf Ihrer Baustelle Unterkünfte zur Verfügung stellen, können Sie auf einen Pausenraum verzichten. Allerdings müssen diese Unterkünfte auch von den jeweiligen Bewohnern und Bewohnerinnen in den Pausen genutzt werden können und über die erforderliche Ausstattung verfügen.
Sind Pausenräume für Büros Pflicht?
In Büroräumen gelten Ausnahmen. Hier können Unternehmen auf die Einrichtung eines Pausenraums verzichten, auch bei mehr als zehn Beschäftigten. Bedingung dafür ist jedoch, dass diese Räume während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen wie beispielsweise Telefonaten sind. Ist dies gegeben, stuft die ASR A4.2 den Erholungswert als gleichwertig ein.
Auch mit Büros vergleichbare Arbeitsräume wie Registraturen und Bibliotheken sind von dieser Ausnahmeregelung abgedeckt.
Wie muss ein Pausenraum beschaffen sein?
Wie muss ein Pausenraum eigentlich beschaffen und ausgestattet sein? Was müssen Sie beachten, damit ihre Pausenraum auch regelkonform ist? Auch hier hilft die ASR A4.2. Im Folgenden finden Sie die grundlegenden Bestimmungen im Überblick:
- Der Weg zum Pausenraum darf einen Zeitrahmen von 5 Minuten nicht überschreiten. Der Weg muss in dieser Zeit entweder zu Fuß oder mit einem betrieblich gestellten Verkehrsmittel leicht und sicher zurückgelegt werden können.
- Die eigentliche Wegstrecke darf nicht mehr als 100 Meter betragen, so wie das auch bei der Toilette der Fall ist.
- Die Fläche des Pausenraums muss mindestens sechs Quadratmeter groß sein und muss jedem Beschäftigten eine Grundfläche von einem Quadratmeter bieten.
- Unternehmer sind verpflichtet, leicht zu reinigende Tische und Sitzgelegenheiten bereitzustellen. Diese müssen mit einer Rückenlehne ausgestattet sein.
- Erholungsräume sind klar von Arbeitsräumen zu trennen, sollte der hohe Arbeitslärm das erfordern. Wenn der Pausenbereich an einen Arbeitsbereich angrenzt, müssen Sie darauf achten, dass eine optische Trennung geschaffen wird.
- Arbeitsbedingte Störungen wie zum Beispiel Kundenverkehr oder Telefonate müssen ebenfalls aus dem Pausenbereich ferngehalten werden.
- Störende Faktoren wie Vibrationen, Dämpfe oder Gerüche sollten nicht in die Pausenräume dringen. Hierbei darf auch der Umgebungslärm, der von außen auf den Pausenraum einwirkt nicht mehr als 55 db(A) betragen.
- Pausenräume sollten eine Sichtverbindung nach außen aufweisen.
- Des Weiteren müssen die Räumlichkeiten über ausreichend Tageslicht verfügen, ausreichend beleuchtet sein und ausreichend temperiert sein. Auch gesundheitlich zuträgliche Atemluft sollte in ausreichender Menge vorhanden sein.
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen in den Pausenräumen allerdings vor Zugluft geschützt sein. Darauf ist besonders zu achten, wenn der Ausgang des Pausenraums im Freien endet.
- Auf Baustellen muss die lichte Höhe von Pausenräumen mindestens 2,30m betragen.
- Gibt es keine Kantine in der Arbeitsstätte, so besteht außerdem der Bedarf, Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln bereitzustellen.
- Pausenräume müssen sicher sein und dürfen keine Gefährdungen wie herabfallende Gegenstände oder Stolperstellen aufweisen. Außerdem darf der Pausenbereich in keinem Fall in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.
Muss der Arbeitgeber eine Küche zur Verfügung stellen?
Wie bereits erwähnt, muss der Arbeitgeber Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln bereitstellen, wenn es keine Kantine zur Mitarbeiterverpflegung in der Arbeitsstätte geben sollte. Das heißt in diesem Fall muss der Arbeitgeber sowohl einen Kühlschrank als auch eine Mikrowelle beziehungsweise einen Herd oder Ofen zur Verfügung stellen.
Versorgen Sie Ihre Beschäftigen mit kostenfreien Getränken? Neben dem bereits erwähnten Kaffeevollautomat ist auch die Anschaffung eines Wasserspenders für den Pausenraum oder die Küche eine gute Idee. Schließlich ist es immer wichtig, genug zu trinken. So tragen Sie zusätzlich zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei. Ein Wasserspender ist dabei nachhaltiger als Wasser in Flaschen und spart zudem Kosten in Büro und Betrieb ein.

Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter durch einen Wasserspender!
Gefährdungen, die im Pausenraum vermieden werden sollten
Auch Pausen- und Bereitschaftsräume sind Teil der Arbeitsumgebung und müssen daher sicher sein. Sie dürfen also Ihre Beschäftigten keinen Gefahren wie herabfallenden Gegenständen, Stolperstellen oder unsachgemäßer Beleuchtung aussetzten. Es liegt in Ihrer Verantwortung hier eine sichere Umgebung für Ihre Angestellten zu schaffen. Daher sollten Sie die folgenden Gefährdungen im Blick behalten:
Ist die anderweitige Nutzung des Pausenraums gestattet?
Der Raum muss den Beschäftigten zu den festgelegten Pausenzeiten stets zur Verfügung stehen. Außerhalb der Pausenzeiten darf ein Pausenraum jedoch auch zweckentfremdet werden. Dann können Sie darin Schulungen, Besprechungen oder ähnliche Veranstaltungen abhalten.
Warum lohnt sich ein Pausenraum für Unternehmen?
Abgesehen von der Vermeidung negativer Folgen und der Pflicht, einen Pausenraum unter bestimmten Umständen einzuführen, bringt ein gut gestalteter Pausenraum auch Vorteile für Unternehmen. So verbessert er beispielsweise das Betriebsklima, da das Team die Pausen gemeinsam verbringen kann. Außerdem signalisiert ein Pausenraum den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Wertschätzung, was ebenfalls die Arbeitsmoral hebt.
Einen zusätzliches Zeichen von Wertschätzung können Sie zum Beispiel durch das Anschaffen eines Snackautomaten geben. Damit heben Sie die Arbeitsmoral auch bestimmt nochmal zusätzlich an. Außerdem bietet ein Snackautomat auch eine zusätzlich Einnahmequelle für Ihr Unternehmen. Was Sie wissen müssen, wenn sie einen Automaten aufstellen möchte, erfahren Sie hier.

Snackautomat im Pausenraum aufstellen!
Fazit
Um das nochmal zusammenzufassen, ist ein Pausenraum also dann Pflicht, wenn Ihre Mitarbeiterzahl zehn Mitarbeiter übersteigt oder es aus gesundheitstechnischen Gründen auch schon früher nötig sein sollte. Dazu gibt es allerdings ein paar Ausnahmen, wie zum Beispiel Büros und Baustellen. Wenn Sie also nun einen Pausenraum einrichten müssen, sollten sie ganz genau darauf achten, dass sie alle Regeln dazu aus der Arbeitsstättenverordnung erfüllen und jegliche Gefährdungen meiden. Insgesamt wird dieser Pausenraum dann nicht nur Ihren Mitarbeitern dienlich sein, sondern auch Ihnen einige Vorteile bringen, wie zum Beispiel ein besseres Betriebsklima.