Verkaufsautomat mit Alterskontrolle: Wann nötig & wie funktioniert’s?
Dank wachsender Nachfrage steigt der Absatz über Verkaufsautomaten seit einger Zeit stetig. Dabei wächst auch das Warenangebot kontinuierlich, die Vielfalt an Produkten ist inzwischen sehr groß. Für die unterschiedlichen Warengruppen gibt es entsprechende Verkaufsautomaten, welche die Produkte optimal lagern, kundenfreundlich anbieten und gleichzeitig rechtliche Vorgaben erfüllen. Möchten Sie beispielsweise Bier oder Wein verkaufen, benötigen Sie einen Getränkeautomaten mit einem Modul zur Alterskontrolle. Im Non-Food-Bereich gibt es dafür ebenfalls oft die Notwendigkeit, etwa bei Tabakwaren. So müssen Käufer und Käuferinnen auch am Zigarettenautomaten einen Altersnachweis liefern. Wie das genau funktioniert und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie als Anbieter oder Anbieterin erfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden.

Zigaretten, Liquids oder Alkohol im Verkaufsautomaten: Das sagt das Gesetz
Sie möchten sich als Automatenaufsteller selbstständig machen oder sich mit dem Verkauf von Automatenprodukten etwas dazuverdienen? Gern beraten unsere Partner Sie zu den verschiedenen Modellen und erklären Ihnen, welche Füllprodukte wo passen. Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld außerdem über die gesetzlichen Vorschriften informieren. Was Sie wissen müssen, wenn Sie in Deutschland Verkaufsautomaten aufstellen möchten, haben wir in einem eigenen Artikel für Sie zusammengestellt. Beim Verkauf von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken über Automaten müssen Sie zusätzlich noch weitere rechtliche Vorgaben erfüllen. Im Folgenden beziehen wir uns auf die deutsche Gesetzgebung. In Österreich und der Schweiz gelten jedoch ganz ähnliche Vorschriften.
Wein- und Bierautomaten: Darum ist die Alterskontrolle nötig
Nicht nur in der Gastronomie oder im Einzelhandel unterliegt die Abgabe von alkoholischen Getränken verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Auch der Verkauf über Automaten ist reglementiert. Das dient vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Daher schreibt etwa § 9 des deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) bezüglich des Anbietens von Alkohol vor:
„(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.“
Wichtig: Dies betrifft auch „Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes“! Ein entscheidender Punkt ist hier das Stichwort „gewerblicher Raum“. Denn nicht immer ist eindeutig zu definieren, wann es sich um den Aufstellungsort eines Automaten um einen solchen handelt. Im Zweifelsfall sollten Sie daher immer eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Mit einem vorschriftsmäßigen Modul zur Alterskontrolle an Ihrem Getränkeautomaten sind Sie dagegen auf der sicheren Seite.
Zugang zu Liquid-, Shisha- und Zigarettenautomaten nur mit Altersnachweis
Analog zu den Vorschriften bezüglich Alkohol heißt es in § 10 des Jugendschutzgesetzes zum Thema Tabakwaren:
„(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
[…]
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.“
Der letzte Absatz ist dabei besonders zu beachten: Auch Liquids für E-Zigaretten und -Shishas sowie die Geräte selbst unterliegen diesen gesetzlichen Regelungen! Zur sicheren Erfüllung dieser bietet sich ebenfalls die technische Lösung an: Nutzen Sie spezielle Zigarettenautomaten, die einen Altersnachweis erfordern, und sichern Sie sich rechtlich ab. Weitere Details zur Alterskontrolle über moderne Verkaufsautomaten erhalten Sie im nächsten Abschnitt.
Verkaufsautomaten mit Alterskontrolle: So funktioniert’s
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer an einem Automaten Alkohol oder Tabakwaren erwerben möchte, muss nachweisen, dass er das notwendige Mindestalter hat. Steht der Verkaufsautomat beispielsweise in einer Spielhalle oder einem anderen Etablissement, in dem der Zutritt unter 18 Jahren nicht möglich ist, ist eine zusätzliche Sicherung nicht nötig. Befindet sich der Automat jedoch an einem öffentlichen, auch für Kinder und Jugendliche zugänglichen Standort, müssen Sie entweder eine permanente Aufsicht gewährleisten oder den Automaten technisch sichern. Doch wie erkennt der Getränke- oder Zigarettenautomat das Alter?
Alterserkennung am Automaten per Chipkarte
Schon 2007 wurde die Alterserkennung an Zigarettenautomaten im Rahmen der Kampagne „Pro Jugendschutz“ der Bundesregierung eingeführt. Genutzt wurde dazu der Chip von EC-Karten. Hier wurde ein verschlüsseltes Jugendschutzmerkmal hinterlegt, welches vom Kontrollmodul des Automaten ausgelesen wurde. So konnten Käufer und Käuferinnen ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass sie das erforderliche Alter haben.
Dieses System wurde weiterentwickelt. Neben der EC- beziehungsweise Giro-Karte können auch Kreditkarten oder Ausweisdokumente wie der Führerschein oder der Personalausweis genutzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Karte über einen Chip verfügt, auf dem ein Altersmerkmal gespeichert ist. Die Karte wird durch den Schlitz am Verifikationsmodul gezogen. Erkennt dieses das erforderliche Altersmerkmal, wird der Automat für die Produktauswahl und den Bezahlvorgang freigeschaltet.
Mobile Lösungen zur Alterskontrolle
Auch digitale Bezahlfunktionen können hier eingesetzt werden: verfügt ein Verkaufsautomat über die entsprechende Telemetrie, kann das Modul zur Altersverifikation die notwendigen Daten auch aus dem Smartphone auslesen. So gibt es Apps, die über das Smartphone eine Verbindung zur Bank beziehungsweise zum Zahlungsdienstleister herstellen. Das Alter des Nutzers oder der Nutzerin wird bereits bei der Registrierung in der App überprüft. Per Bluetooth-Verbindung kommunizieren Smartphone und Automat miteinander und der Kauf wird dank bestehender Verifikation genehmigt.
Diese Technik ist zwar noch nicht so weit verbreitet wie das Auslesen der Chipkarten. Doch mit steigender Nutzung mobiler Bezahlfunktionen wird auch die Alterserkennung per Smartphone geläufiger werden. Seien Sie am besten schneller als Ihre Konkurrenz und informieren Sie sich jetzt über diese Technik. So verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.
Passende Verkaufsautomaten mit Alterskontrolle kaufen oder mieten
Sie möchten Produkte, deren Abgabe unter Jugendschutzregelungen fällt, über einen Automaten verkaufen? Lassen Sie sich individuell von unseren erfahrenen Partnern beraten, welches Modell für Ihre Zwecke am besten geeignet ist. So erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen und sichern sich selbst ab. Außerdem finden Sie im Gespräch mit den Anbietern auch die Finanzierungsoption, die zu Ihnen passt – ob Kauf, Miete oder Leasing. Übrigens: einen Überblick über die Kosten für Verkaufsautomaten sowie über die Vorteile eines Mietvertrages finden Sie hier.
Fazit
Die Abgabe bestimmter Produkte wie alkoholischer Getränke und Tabakwaren unterliegt dem Jugendschutzgesetz. Nicht nur in der Gastronomie und im Einzelhandel, sondern auch beim Verkauf dieser Waren über Automaten müssen Sie die rechtlichen Vorschriften beachten. Lassen Sie sich daher professionell zu Verkaufsautomaten mit Alterserkennung beraten. So können Sie sicher gehen, dass Sie alle Regelungen rechtskonform umsetzen.