Verkaufsautomat mit Alterskontrolle: Wann nötig & wie funktioniert’s?
Dank wachsender Nachfrage steigt der Absatz über Verkaufsautomaten seit einger Zeit stetig. Dabei wächst auch das Warenangebot kontinuierlich, die Vielfalt an Produkten ist inzwischen sehr groß. Für die unterschiedlichen Warengruppen gibt es entsprechende Verkaufsautomaten, welche die Produkte optimal lagern, kundenfreundlich anbieten und gleichzeitig rechtliche Vorgaben erfüllen. Was Sie allgemein wissen müssen, wenn Sie in Deutschland Verkaufsautomaten aufstellen möchten, haben wir in einem eigenen Artikel für Sie zusammengestellt. Wollen Sie beispielsweise Bier oder Wein verkaufen, benötigen Sie einen Getränkeautomaten mit einem Modul zur Alterskontrolle. Wie das genau funktioniert und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Sie als Anbieter oder Anbieterin erfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden.
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist lediglich ein Informationsangebot. Der Beitrag erhebt nicht an den Anspruch einer Rechtsberatung und kann diese in individuellen Fällen auch nicht ersetzen!
Wein- und Bierautomaten: Darum ist die Alterskontrolle nötig
Nicht nur in der Gastronomie oder im Einzelhandel unterliegt die Abgabe von alkoholischen Getränken verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Auch der Verkauf über Automaten ist reglementiert. Das dient vor allem dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Daher schreibt etwa § 9 des deutschen Jugendschutzgesetz (JuSchG) bezüglich des Anbietens von Alkohol vor:
„(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.“
Wichtig: Dies betrifft auch „Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes“! Ein entscheidender Punkt ist hier das Stichwort „gewerblicher Raum“. Denn nicht immer ist eindeutig zu definieren, wann es sich um den Aufstellungsort eines Automaten um einen solchen handelt. Im Zweifelsfall sollten Sie daher immer eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Mit einem vorschriftsmäßigen Modul zur Alterskontrolle an Ihrem Getränkeautomaten sind Sie dagegen auf der sicheren Seite.
Rechtsgrundlage in der Schweiz
Art. 14 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) sagt: „Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten.” Als alkoholische Getränke zählt Art. 1 der Verordnung des EDI über Getränke folgende auf: Bier, alkoholfreies Bier, Wein, Schaumwein, alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein, Traubenmost, Likörwein, weinhaltige Getränke, Obstwein, alkoholfreier Obstwein, Kernobstsaft im Gärstadium, Fruchtwein, Honigwein (Met), Spirituosen. Zuwiderhandlung kann nach Art. 136 des Schweizerisches Strafgesetzbuches (SR 311.0) mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.
Sogenannte gebrannte Wasser, definiert in Art. 2 Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz, AlkG), dürfen nach Art. 41 AlkG nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.
Eine wichtige Ergänzung liefert außerdem Art. 42 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Denn hier heißt es: „Am Verkaufspunkt ist gut sichtbar und in gut lesbarer Schrift darauf hinzuweisen, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Dabei ist auf das Mindestabgabealter gemäss der Lebensmittel- und der Alkoholgesetzgebung hinzuweisen.”
Beachten Sie auch die jeweilige kantonale Gesetzgebung, welche gegebenenfalls die nationale um weitere Vorschriften ergänzt.
Rechtsgrundlage in Österreich
In Österreich ist der Jugendschutz ebenfalls Sache der Bundesländer. Allerdings haben diese sich 2019 auf einheitliche Jugendschutzgesetze für die Bereiche Nikotin, Alkohol und Ausgehzeiten geeignet. Demnach ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren untersagt, alkoholische Getränke zu kaufen, zu besitzen oder zu konsumieren. Der Erwerb, Besitz und Konsum von gebranntem Alkohol oder Getränken, die solchen enthalten, ist Personen unter 18 Jahren verboten.
Zugang zu Liquid-, Shisha- und Zigarettenautomaten nur mit Altersnachweis
Im Non-Food-Bereich gibt es ebenfalls oft die Notwendigkeit einer Alterskontrolle an Automaten, etwa bei Tabakwaren. So müssen Käufer und Käuferinnen auch am Shisha- oder Zigarettenautomaten einen Altersnachweis liefern. Analog zu den Vorschriften bezüglich Alkohol heißt es in § 10 des deutschen Jugendschutzgesetzes zum Thema Tabakwaren:
„(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
- an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
- durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können. […] (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.“
Der letzte Absatz ist dabei besonders zu beachten: Auch Liquids für E-Zigaretten und -Shishas sowie die Geräte selbst unterliegen diesen gesetzlichen Regelungen! Zur sicheren Erfüllung dieser bietet sich ebenfalls die technische Lösung an: Nutzen Sie spezielle Zigarettenautomaten, die einen Altersnachweis erfordern, und sichern Sie sich rechtlich ab. Weitere Details zur Alterskontrolle über moderne Verkaufsautomaten erhalten Sie im nächsten Abschnitt.
Rechtsgrundlage für Zigarettenautomaten in der Schweiz
Die Abgabe von Tabakwaren ist in der Schweiz auf Ebene der Kantone geregelt. Dabei schwank das Mindestalter für den Erwerb, Besitz und Konsum von Tabakwaren, Shishas und anderen Erzeugnissen je nach Kanton zwischen 16 und 18 Jahren. Aber: Ein neues Tabakproduktegesetz durchläuft derzeit die Gesetzgebungsverfahren und soll Mitte 2024 in Kraft treten. Dann ist bundesweit der Verkauf von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten an Personen unter 18 Jahren generell verboten.
Shisha- und Zigarettenautomaten in Österreich: Tabakmonopolgesetz beachten!
Nach § 2a des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) ist der Verkauf von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen an Personen unter 18 Jahren verboten. Darunter fallen auch E-Zigaretten, E-Shishas und ihre Liquids!
Für den Verkauf von Tabakwaren in Automaten ist außerdem das seit 1949 geltende Tabakmonopolgesetz zu beachten. Nur zugelassene Tabakfachgeschäfte (Trafiken) und Tabakverkaufsstellen mit einer entsprechenden Genehmigung gemäß § 23 Abs. 4 dürfen Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse überhaupt verkaufen. Wer bereits als Trafikant für Tabakwaren zugelassen ist, kann zum Verkauf auch Automaten verwenden. Allerdings müssen Trafikanten eine gesonderte Genehmigung einholen, wenn sie Zigarettenautomaten außerhalb ihrer für den Tabakverkauf zugelassenen Geschäftsräume aufstellen möchten (§ 25 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz). Werbung auf den Automaten ist entsprechend § 11 Werbung und Sponsoring des TNRSG möglich.
So funktioniert die Alterskontrolle bei Verkaufsautomaten
Die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer an einem Automaten Alkohol oder Tabakwaren erwerben möchte, muss nachweisen, dass er das notwendige Mindestalter hat. Steht der Verkaufsautomat beispielsweise in einer Spielhalle oder einem anderen Etablissement, in dem der Zutritt unter 18 Jahren nicht möglich ist, ist eine zusätzliche Sicherung nicht nötig. Befindet sich der Automat jedoch an einem öffentlichen, auch für Kinder und Jugendliche zugänglichen Standort, müssen Sie entweder eine permanente Aufsicht gewährleisten oder den Automaten technisch sichern. Doch wie erkennt der Getränke- oder Zigarettenautomat das Alter?
Dokumentenscanner: Alterserkennung am Automaten per Chipkarte
Schon 2007 wurde die Alterserkennung an Zigarettenautomaten im Rahmen der Kampagne „Pro Jugendschutz“ der Bundesregierung eingeführt. Genutzt wurde dazu der Chip von EC-Karten. Hier wurde ein verschlüsseltes Jugendschutzmerkmal hinterlegt, welches vom Kontrollmodul des Automaten ausgelesen wurde. So konnten Käufer und Käuferinnen ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass sie das erforderliche Alter haben.
Dieses System wurde weiterentwickelt. Neben der EC- beziehungsweise Giro-Karte können auch Kreditkarten oder Ausweisdokumente wie der Führerschein oder der Personalausweis genutzt werden. Voraussetzung dabei ist, dass die Karte über einen Chip verfügt, auf dem ein Altersmerkmal gespeichert ist. Die Karte wird durch den Schlitz am Verifikationsmodul gezogen. Erkennt dieses das erforderliche Altersmerkmal, wird der Automat für die Produktauswahl und den Bezahlvorgang freigeschaltet.
Mobile Lösungen zur Alterskontrolle
Auch digitale Bezahlfunktionen können hier eingesetzt werden: verfügt ein Verkaufsautomat über die entsprechende Telemetrie, kann das Modul zur Altersverifikation die notwendigen Daten auch aus dem Smartphone auslesen. So gibt es Apps, die über das Smartphone eine Verbindung zur Bank beziehungsweise zum Zahlungsdienstleister herstellen. Das Alter des Nutzers oder der Nutzerin wird bereits bei der Registrierung in der App überprüft. Per Bluetooth-Verbindung kommunizieren Smartphone und Automat miteinander und der Kauf wird dank bestehender Verifikation genehmigt.
Diese Technik ist zwar noch nicht so weit verbreitet wie das Auslesen der Chipkarten. Doch mit steigender Nutzung mobiler Bezahlfunktionen wird auch die Alterserkennung per Smartphone geläufiger werden. Seien Sie am besten schneller als Ihre Konkurrenz und informieren Sie sich jetzt über diese Technik. So verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil.
Vorteile der Alterskontrolle für Automatenbetreiber
Der Automatenverkauf von Waren, deren Abgabe rechtlichen Altersbeschränkungen unterliegt, hatte im Auge der Kundschaft über eine gewisse Zeit ein eher schlechtes Image. Viele Menschen dachten dabei vor allem an Zigarettenautomaten in dunklen Bahnhofsecken. Doch mit dem Aufkommen von E-Zigaretten und der wachsenden Beliebtheit von Shishas eröffnen sich neue Verkaufsmöglichkeiten, die in modernen Automaten attraktiv und seriös präsentiert werden können und ein breiteres Publikum ansprechen. Auch alkoholische Getränke lassen sich heutzutage stilvoll verkaufen, da die Modellvielfalt inzwischen groß ist und Sie hochwertige Getränke wie edle Weine oder Champagner sicher lagern und ansprechend anbieten können.
Diese Vorteile bringt Ihnen das Automatengeschäft mit Alterskontrolle:
- Rechtssicherheit
- Ausweitung des Sortiments und damit Erweiterung des Klientels
- Individuelle Einstellungsmöglichkeiten für Ihr Produkt-Sortiment
Individuelle Einstellungen am Verkaufsautomaten
Die Vielzahl an Modellen ist groß. Welches sich für Ihre Zwecke am besten eignet, hängt von vielen Faktoren wie dem Standort, dem Zielpublikum und Ihren Füllprodukten ab. Möchten Sie beispielsweise alkoholische und nicht-alkoholische Getränke in einem Automaten anbieten? Je nach Modell können Sie die Alterskontrolle für einzelne Produkte, für Schubladen oder für das gesamte Automatensortiment einstellen. Nach Bedarf, können alle Einstellungen jederzeit geändert werden, etwa wenn Sie Ihr Sortiment umstellen.
Verkaufsautomaten mit Alterskontrolle kaufen oder mieten
Sie möchten Produkte, deren Abgabe unter Jugendschutzregelungen fällt, über einen Automaten verkaufen? Lassen Sie sich individuell von unseren erfahrenen Partnern beraten, welches Modell für Ihre Zwecke am besten geeignet ist. So erfüllen Sie alle rechtlichen Anforderungen und sichern sich selbst ab. Außerdem finden Sie im Gespräch mit den Anbietern auch die Finanzierungsoption, die zu Ihnen passt – ob Kauf, Miete oder Leasing. Übrigens: einen Überblick über die Kosten für Verkaufsautomaten sowie über die Vorteile eines Mietvertrages finden Sie hier.
Fazit
Die Abgabe bestimmter Produkte wie alkoholischer Getränke und Tabakwaren unterliegt dem Jugendschutzgesetz. Nicht nur in der Gastronomie und im Einzelhandel, sondern auch beim Verkauf dieser Waren über Automaten müssen Sie die rechtlichen Vorschriften beachten. Lassen Sie sich daher professionell zu Verkaufsautomaten mit Alterserkennung beraten. So können Sie sicher gehen, dass Sie alle Regelungen rechtskonform umsetzen.