So melden Sie ein Gastronomie-Gewerbe an: Tipps zu Unterlagen, Konzession + Kosten
Um ein Café, Restaurant oder Bistro eröffnen und betreiben zu können, müssen Sie ein gastronomisches Gewerbe anmelden. Die gründliche Planung ist dabei die Grundlage und erspart Ihnen viel Stress und Ärger. Erkundigen Sie sich daher im voraus über die jeweiligen Vorschriften und Vorgaben und holen Sie gegebenfalls professionelle Unterstützung dazu. Wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen zu den benötigten Unterlagen und Tipps für ein erfolgreiches Gastrokonzept.

Ist Ihr Unternehmen als Gastronomiegewerbe anmeldepflichtig?
Sobald Sie einen Raum für Ihre Gastronomie mieten, handelt es sich um ein feststehendes Gewerbe. Stehende Gaststätten wie Cafés oder Restaurants müssen bei der Neueröffnung angemeldet werden. Dies gilt ebenso für einen Imbiss, Foodtruck oder regelmäßigen Stand auf dem Wochenmarkt. Eine Ausnahme bilden Betriebe im Marktverkehr, wie zum Beispiel sogenannte Straußwirtschaften.
Grundsätzlich benötigen auch Gastronomiebetriebe in Hotels und Pensionen eine Gaststättenkonzession. In dieser Branche sind Sie nur dann von der Vorschrift ausgenommen, wenn Sie nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig beherbergen und die Getränke und Speisen nur Hausgästen zur Verfügung stellen.
Gastronomie als Kleingewerbe anmelden
Ein Restaurant, Café oder Imbiss zählt als Kleingewerbe, wenn Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro beträgt. Auch für das laufende Kalenderjahr gilt hier eine Umsatzgrenze von 50.000 Euro. Die Vorteile liegen darin, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, noch an das Finanzamt abführen müssen. Zudem geben Sie zu Ihrer einfachen Einkommenssteuererklärung lediglich eine Einkommensüberschussrechnung (EÜR) ab.
Gastronomie anmelden bei der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Eine Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Betriebe und deren Belegschaft. Speziell die BGN ist zuständig für Betriebe, die Nahrung und alkoholische- und nicht alkoholische Getränke herstellen und Gäste bewirten und beherbergen. Als Gaststätte stehen Sie daher in der Pflicht, sich binnen einer Woche bei der BGN schriftlich anzumelden. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Gastronomie als Kleingewerbe anmelden und kein Personal beschäftigen!
Was sind die wichtigen „Hard-Skills“ für die Anmeldung Ihrer Gastronomie?
Die Eröffnung einer Gastronomie hängt von zwei Bedingungen ab: Die Anmeldung als Gewerbe und der Erwerb der Gaststättenkonzession.
Was ist eine Gaststättenkonzession?
Bei den meisten Gastronomiebetrieben handelt es sich um erlaubnispflichtige Gewerbe. Eine Gaststättenkonzession schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt sicher, dass die Gastronomie alle Hygienevorschriften befolgt. Sie garantiert eine ordnungsgemäße Eröffnung Ihres Lokals. Jedes Gewerbe, wo Gäste die Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehren, braucht daher eine solche Konzession. Darunter fallen Restaurants, Kneipen, aber auch Bäckereien mit einem integrierten Café. Lieferdienste, die Ihre Kundschaft ausschließlich mit Speisen beliefern, benötigen keine Genehmigung. Hier reicht ein Gewerbeschein für die Gastronomie.
Ausnahme: Catering-Service und Imbisswagen
Bewirtschaften Sie einen Catering-Service oder einen Imbisswagen? In diesem Fall kommen Sie unter Umständen ohne Erlaubnis aus. Das gilt ausschließlich dann, wenn Ihre Kundschaft keine Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehren. Die Hygienebestimmungen für den Umgang mit Lebensmitteln sind hier aber genauso zu beachten wie in einem Restaurant.
Wie erhalten Sie eine Gaststättenkonzession?
In den meisten Fällen sind die jeweiligen Behörden (Ordnungsamt, Kreisamt oder Gewerbeamt) dafür zuständig. Viele Ämter versuchen, Selbstständigen mit Onlineformularen das Leben leichter zu machen. Dadurch sparen Sie sich den Weg ins Amt. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob ein solches Vorgehen an Ihrem Standort möglich ist.
Manche Bezirke erlauben nur eine bestimmte Anzahl an möglichen Konzessionen. Trifft das auf Ihren gewünschten Standort zu? Möglicherweise findet sich ein Betrieb, der seine Erlaubnis an Sie abtritt. Im Notfall sehen Sie sich besser nach einer anderen Ortschaft um.
Welche Unterlagen und Zusätze benötigen Sie?
Neugründerinnen und Neugründer ohne gastronomische Erfahrung benötigen ein Formular darüber, dass sie den Gastättenunterricht bei der IHK erfolgreich absolviert haben. Mit einer gastronomischen Ausbildung ist der zusätzliche Kurs nicht notwendig. Hier reicht der Ausbildungsnachweis.
Jede Gaststätte benötigt außerdem ein Bescheid, über die Hygienebelehrung des Gesundheitsamtes oder des Amtsarztes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie:
- Eine Gaststätte steht in der Pflicht, hygienisch einwandfreie Lebensmittel zu servieren.
- Missachtet ein Betrieb die Hygienevorschriften, drohen neben dem Imageschaden, Geld- und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen.
- Erstellen Sie ein eigenes Kontrollsystem auf Basis der HACCP-Grundsätze. Diese Gefährdungsanalyse bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um ein ordnungsgemäßes Kontrollsystem für die Gastronomiehygiene einzubinden.
Neben dem Ausbildungsschein und der Hygienebelehrung für die Gastronomie benötigen Sie noch folgende Formulare, um die Konzession zu erhalten:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Kopie des Pacht- oder Mietvertrages
- Detaillierte Beschreibung der Räume
- Bei Nutzung der eigenen Immobilie als Gewerbe = Auszug aus dem Grundbuch
- Bei Umbaumaßnahmen = Genaue Grundrisse und Erklärungen zu den vorgesehenen Änderungen
Eine Konzession ist an Personen und Räumlichkeiten gebunden. Deswegen ist es kaum möglich, Inhalte nachträglich zu ändern. Bevor Sie das Gewerbe anmelden, füllen Sie das Konzept und den Businessplan daher sorgfältig und möglichst vollständig aus. Sollte sich der Betriebsinhaber oder die Immobilie nach der erteilten Gaststättenkonzession ändern, müssen Sie eine neue Konzession beantragen.
Mit welchen Kosten sollten Sie rechnen?
Für eine Finanzierung durch ein Bankdarlehen ist ein Businessplan in den meisten Fällen eine notwendige Hilfe. Verschiedene Anbieter helfen Ihnen dabei, einen zielorientierten Businessplan zu erstellen und erfolgversprechend durchzusetzen. Neben den üblichen Kosten für die Räumlichkeiten, Mitarbeiter, GEMA und weiteren Faktoren ist auch die Gaststättenkonzession kostenpflichtig. Die Beitragshöhe ist abhängig von den Verwaltungskostengesetzen der jeweiligen Stadt und der Art des Betriebes. Sie belaufen sich auf einen Rahmen von 50 bis zu 3.500 Euro.
Unterstützung bei der Finanzierung
Neben Banken und externen Kapitalgebern unterstützt der Staat mit zusätzlichen Fördermitteln. Staatliche Förderprogramme hängen von bestimmten Bedingungen ab. Der Staat unterstützt mit diesen Projekten überwiegend kleine und mittlere Jungunternehmen. Dabei setzt die Institution in jedem Fall eine Eigenbeteiligung voraus. Auf der Website der Initiative „Deutschland startet“ finden Sie eine Liste mit Fördermitteln der jeweiligen Bundesländer.
Unser Fazit
Ein Gaststättengewerbe zu gründen, bedeutet auch, sich mit einer Reihe an Formalitäten auseinanderzusetzen. Bevor Sie Ihre Gaststätte eröffnen, informieren Sie sich grundlegend darüber, was für ein rechtlich abgesichertes und erfolgreiches Gewerbe notwendig ist. Mit der passenden Strategie und genügend Ehrgeiz können Sie Ihr Gastronomie-Gewerbe anmelden und erfüllen sich Ihren Traum vom eigenen Betrieb.
Unser Tipp: Versuchen Sie bereits bei der Neugründung einer Gastronomie, möglichst viele Prozesse zu automatisieren. Denn die Digitalisierung Ihrer Gastronomie bringt für Ihre täglichen Abläufe im Betrieb viele Vorteile. So sparen Sie zum Beispiel mit einem elektronischen Kassensystem Zeit bei der Rechnungsabwicklung, Buchhaltung oder Tischreservierung.
Glossar
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Straußwirtschaft
Eine Straußwirtschaft bezeichnet eine saisonal geöffnete Gaststätte, die Winzer und Weinbauer betreiben. Um erlaubnis- und abgabenfrei zu bleiben, darf diese nur vier Monate im Jahr öffnen – egal ob am Stück oder aufgeteilt auf jeweils zwei Wochen. Dort verkaufen und vermarkten die Winzer ihren Wein, aber auch andere regionale Gerichte an den Gast.
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Gewerbeschein
Mit einem Gewerbeschein weisen Sie nach, dass Sie ein Gewerbe bei der Behörde angemeldet haben und offiziell betreiben. Sie erhalten diese Bestätigung, nachdem Sie Ihr Geschäft beim Gewerbeamt anmelden. Je nach Amt kostet der Gewerbeschein zwischen 20 und 70 Euro. Von der Art Ihres gewünschten Betriebes häng ab, welche Nachweise Sie brauchen, um den Gewerbeschein zu beantragen.
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GEMA
Die GEMA verwaltet alle Rechte rund um Musik und Texte. Es geht vor allem darum, den Produzenten eines Liedes oder Textes angemessen zu entlohnen. Wenn die Musik in einem kommerziellen Bereich – etwa in einem Restaurant – gespielt wird, dann zahlt der Betrieb einen Beitrag an die GEMA. Speziell für die Gastronomie gibt es von der Vereinigung bestimmte Tarife.