Leere Farbkartuschen von Frankierern und Kopierern richtig entsorgen
Die Tinten- und Tonerkartuschen sind ein entscheidender Kostenpunkt bei der Benutzung von Frankier- und Kopiergeräten. Sind Druckkopf und Tintentank unbeschädigt, können Sie die Farbpatronen wiederbefüllen lassen. Das spart Geld und schont Ressourcen. Aber Achtung, unter Umständen hat dies Auswirkungen auf den Garantiestatus Ihres Gerätes. Sprechen Sie hierzu gegebenenfalls mit Ihrem Anbieter! Sind die Farbkartuschen nicht weiter verwendbar, müssen sie entsorgt werden. Was Sie dabei unbedingt beachten sollten, lesen Sie zusammengefasst im Folgenden.
Warum ist das Recycling von Tintenpatronen und Tonerkartuschen wichtig?
Im Gegensatz zu Tintenstrahldruckern mit ihren klassischen Tintenkartuschen arbeiten Laserdrucker mit Tonern (vergleichen Sie beide Modelle hier). Diese bestehen aus vielen kleinen Farbpartikeln, die zum Teil schon beim Drucken abgegeben werden. Auch leere Tonerkartuschen geben noch Feinstaub ab. Daher dürfen sie nicht im Hausmüll, sondern nur an entsprechenden Recyclingstellen entsorgt werden und sollten dafür gut verpackt sein.
Aber auch Tintenpatronen aus Frankierern und Kopiergeräten sollten fachgerecht recycelt werden. Denn sie enthalten wiederverwendbare Rohstoffe, die erneut genutzt werden können. Da bei den Kartuschen verschiedene Materialien im Verbund vorliegen, sollten Sie diese nicht im Gelben Sack oder der Wertstofftonne entsorgen. Denn in den Recyclinganlagen können solche Verbundwerkstoffe nicht getrennt, sondern müssen im Ganzen verbrannt werden. Aus diesen Gründen regeln verschiedene Gesetzestexte den Umgang mit leeren Farbkartuschen.
Gesetzliche Vorschriften zur Entsorgung von Farbkartuschen
Nach dem Europäisches Abfallverzeichnis (EAV 2018) fallen Tinten- und Tonerkartuschen in der Regel unter die nicht gefährlichen Abfälle. Dennoch sind bei ihrer Entsorgung bestimmte Vorschriften zu beachten, allen voran das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Oberstes Ziel ist danach die Vermeidung unnötiger Abfälle gefolgt von der Wiederverwertung entstandener Abfälle. Das KrWG legt fest, dass die Erzeuger oder Besitzer für die Verwertung und Beseitigung ihrer Abfälle zuständig sind (s. § 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft). Dafür ist gegebenenfalls die Trennung notwendig, wie § 9 regelt: „Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu halten und zu behandeln.“
Zusätzlich heißt es in § 3 Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung – EAG-BehandV: „(1) Vor einer mechanischen Zerkleinerung von getrennt erfassten Altgeräten müssen aus diesen Altgeräten mindestens folgende Bauteile, Gemische und Stoffe entfernt werden: 1. Tonerkartuschen für flüssige oder pastöse Toner und Tintenpatronen, Farbtoner und Resttonerauffangbehälter; […]“
Wer entsorgt Farbkartuschen und Toner?
Für die fachgerechte Entsorgung von Frankierer- und Druckerkartuschen gibt es verschiedene Anlaufstellen:
- Sie können die leeren Patronen bei den Wertstoffhöfen Ihres örtlichen Abfall- und Recyclingunternehmens abgeben.
- Rückgabestellen gibt es auch in den Filialen stationärer Händler.
- Viele Online-Händler, Hersteller sowie Anbieter von Mietgeräten bieten die Möglichkeit, Rücksendeetiketten auszudrucken, oder legen der Lieferung direkt einen Rücksendeumschlag bei. So können Sie die leeren Kartuschen kostenfrei einschicken.
Die abgegebenen und eingesandten Patronen werden dann fachgerecht recycelt, enthaltene Schadstoffe umweltgerecht entsorgt und die wiederverwendbaren Bestandteile erneut dem Produktionsprozess zugeführt.
Fazit
Die fachgerechte Entsorgung und das Recycling von Tintenkartuschen und Tonern ist ressourcen- und umweltschonend. Wenn Sie Ihre Frankiermaschine oder das Multifunktionsgerät fürs Büro mieten, profitieren Sie nicht nur von der regelmäßigen Lieferung notwendiger Verbrauchsmaterialien, sondern auch vom praktischen Rücknahmeservice für das Leergut. Unsere Partner informieren Sie gern zu den Einzelheiten. Fragen Sie am besten gleich unverbindlich an.